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Amtliche Bekanntmachungen

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Das "Amtsblatt der Gemeinde Legden" ist das offizielle Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Legden nach den Bestimmungen der Hauptsatzung in Verbindung mit der GONW. Verbindlichkeit hat es allerdings nur in der gedruckten Fassung. Bei den hier veröffentlichten digitalen Ausgaben kann daher keine rechtliche Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit gegeben werden. Das Amtsblatt wird an dieser Stelle und in dieser Form also nachrichtlich veröffentlicht und zwar ab Ausgabe Nr. 1/2001.

Herausgeber:
Der Bürgermeister der Gemeinde Legden


Hinweis zu den allgemeinen Dienststunden im Rathaus:
Soweit in einzelnen Bekanntmachungen wegen der Offenlegung bzw. Einsichtnahmemöglichkeit in Pläne bzw. sonstige Unterlagen auf die allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung verwiesen wird, sind hiermit folgende Zeiten gemeint:
montags - freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
montags - donnerstags von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Da die allgemeinen Dienststunden die üblichen Öffnungszeiten des Rathauses überschreiten, werden Interessenten, die Einsicht in ausgelegte Unterlagen nehmen wollen, gebeten, sich am Seiteneingang des Rathauses zu melden, wenn die Einsichtnahme außerhalb der üblichen Öffnungszeiten erfolgen soll und daher der Haupteingang des Rathauses geschlossen ist.

Vertrieb:
Das Amtsblatt liegt im Rathaus in Legden -Foyer- und im Bürgerservice, Legden, Haupstraße 32 zur kostenlosen Mitnahme aus.
Einzellieferung erfolgt durch die Gemeinde Legden, Fachbereich "Allgemeine Verwaltung", Amtshausstraße 1, 48739 Legden, gegen pauschale Portokostenerstattung (z.Z. 1,60 Eur ).
Laufender Bezug ist im Jahresabonnement gegen ein Entgelt von 10,00 Eur möglich; Abbestellungen müssen bis spätestens 30.11. eines Jahres bei der Gemeindeverwaltung vorliegen.