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24.06.10 | Erweitertes Führungszeugnis bei Arbeit mit Minderjährigen



Durch eine Gesetzesänderung werden Kinder und Jugendliche ab dem 01. Mai 2010 besser vor sexueller Gewalt geschützt. Denn ab diesem Tag müssen alle, die hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten, dem Träger oder Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wenn dieser es verlangt. In diesem erweiterten Führungszeugnis sind auch sexualstrafrechtliche Verurteilungen im niedrigen Strafbereich eingetragen, d. h. Verurteilungen unterhalb von 90 Tagessätzen oder aber weniger als 3 Monate Freiheitsstrafe. Weitere Infos erhalten Sie über den unten aufgeführten Link.

Der Antrag auf ein solches Führungszeugnis ist - wie bei allen Führungszeugnissen - persönlich bei uns im Bürgerservice zu stellen, die Gebühren hierfür betragen 13,00 EUR. Wichtig: Zu dem Antrag muss eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, der Behörde oder sonstige Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, vorgelegt werden.

Das erweiterte Führungszeugnis kann man für sich oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Mehr Informationen finden Sie auf folgender Internetseite:
www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/Erweitertes__Fuehrungszeugnis.html

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