21.06.10 | Gebühren für den Neuen

Mit einem Entwurf einer Gebührenverordnung hat das Bundesinnenministerium am 03.06.2010 nun die Gebühren für den neuen Personalausweis (Einführung ab 01. November 2010) vorgeschlagen.
Danach beträgt die Gebühr für die Ausstellung dieses neuen Personalausweises 28,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 19,80 Euro. Kostenfrei soll die Ausstellung des ersten Personalausweises für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren sein.
Dieser Verordnungsentwurf wird nun den Bundesländern zugeleitet und soll nach Möglichkeit noch vor der Sommerpause im Bundesrat verabschiedet werden.
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